Yogi's Fahrschule in Erlangen

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    Führerschein- Klassen:  
       
    Klasse B/B17 Klasse BE Klasse B96 Klasse B96 Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Mofa  
       
  Klasse B/B17

Klasse B/B17/BA

Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM,A1,A2 und A)
zGM max. 3500kg
max 8 Personen + Fahrzeugführer zur Beförderung
auch mit Anhänger sofern die Fahrzeugkombination zGM max.3500 kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre)
Einschluss: AM,L
Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen bei Führerscheinerwerb nach dem 19.01.2013 nicht mehr gefahren werden.
Dazu wird die Klasse A benötigt

Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Min + 2 Doppelstunden á 90 Min klassenspezifisch

Praktische Ausbildung:
Keine Mindeststundenanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
5 Überlandfahrten á 45 min
4 Autobahnfahrten á 45 min
3 Nachtfahrten á 45 min

Regelung B17:
Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Die begleitende Person darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt haben.
Die Prüfbescheinigung ist in Deutschland und Österreich gültig und muss stets mitgeführt werden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung

 
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  Klasse BE

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG. des Anhängers von
mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.

 
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  Klasse 96

Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zG. des Anhängers von
mehr als 750 kg und zG. der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg

 
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  Klasse B SZ196

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
- der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
- ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden. Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Fahrerschulung
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.

Antragstellung
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes.

 
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  Klasse A1

Klasse A1

Fahrzeuge die gefahren werden dürfen
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum max. 125 cm3
Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
  Leistung max. 15 kW
  Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h

Mindestalter
16 Jahre

Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden á 90 Min + 4 Doppelstunden á 90 min klassenspezifisch

Praktische Ausbildung
Keine Mindeststundenanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung.
5 Überlandfahrten á 45 min
4 Autobahnfahrten á 45 min
3 Nachtfahrten á 45 min

Bonus bei stufenweisen Aufstieg von A1(Besitz mind. 2 Jahre) auf A2
Kein theoretischer Unterricht
Keine Theorieprüfung
Praktische Ausbildung nicht festgelegt
Verkürzte praktische Prüfung

Wer die alte Klasse 3 vor dem 1.April 1980 erworben hat(damit im Besitz der Klasse A1 ist), bekommt auch den Bonus des stufenweisen Aufstiegs.

Der Fahrlehrer darf den Bewerber allerdings erst dann zur Prüfung vorstellen, wenn er sich davon überzeugt hat,
dass dieser über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs der beantragten Klasse erforderlichen Fähigkeiten verfügt.
(§7 Abs.2 FahrschAusbO

 
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  Klasse A2

Klasse A2

Fahrzeuge die gefahren werden dürfen
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Motorleistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  Leistung max. 15 kW
  Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h

Mindestalter
18 Jahre

Theoretische Ausbildung bei direktem Zugang
12 Doppelstunden á 90 min + 4 Doppelstunden á 90 min klassenspezifisch

Praktische Ausbildung bei direktem Zugang
Keine Mindeststundenanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung.
5 Überlandfahrten á 45 min
4 Autobahnfahrten á 45 min
3 Nachtfahrten á 45 min

Der automatische Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A nach 2 Jahren Führerscheinbesitz ist nicht mehr möglich.

Bonus bei stufenweisen Aufstieg von A2(Besitz mind. 2 Jahre) auf A
Kein theoretischer Unterricht
Keine Theorieprüfung
raktische Ausbildung nicht festgelegt
Verkürzte praktische Prüfung

Der Fahrlehrer darf den Bewerber allerdings erst dann zur Prüfung vorstellen, wenn er sich davon überzeugt hat,
dass dieser über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs der beantragten Klasse erforderlichen Fähigkeiten verfügt.
(§7 Abs.2 FahrschAusbO)

 
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  Klasse A

Klasse A

Fahrzeuge die gefahren werden dürfen
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  Leistung mehr als 15 kW
  Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h

Mindestalter
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

Der automatische Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A nach 2 Jahren Führerscheinbesitz ist nicht mehr möglich.

Theoretischen Ausbildung bei direktem Zugang
12 Doppelstunden á 90 min + 4 Doppelstunden á 90 min klassenspezifisch

Praktischen Ausbildung bei direktem Zugang
Keine Mindeststundenanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung.
5 Überlandfahrten á 45 min
4 Autobahnfahrten á 45 min
3 Nachtfahrten á 45 min

 
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  Klasse Mofa

Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)
Mindestalter: 15 Jahre

 
       
     
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